
Herkunft
Der heutige Hovawart stammt von den alten, deutschen Haus- und Hofhunden ab (Hovawart = Hof, bzw. Haus-Wächter). Bereits im Mittelalter gab es Hunde, die zu diesem Zweck gehalten und gezüchtet wurden – allerdings spielte das Aussehen damals keine Rolle, ein Hund, der seinen Job nicht ordentlich machte wurde einfach ausgemerzt, die anderen konnten sich vermehren.
Erst Ende des 19. Jahrhunderts erschien eine Beschreibung, die auf einen Hund mit dem Aussehen des heutigen Hovawarts schließen lässt – Anfang des 20. Jahrhunderts suchte Kurt Friedrich König nach Hunden, die in der Lage waren, selber Situationen einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Er begann mit lokalen Bauernhunden durch Einkreuzung von Neufundländer, Leonberger, Schäferhund und wahrscheinlich auch Kuvasz die heutige Rasse Hovawart zu „entwickeln“ die seit 1937 als eigenständige Rasse anerkannt ist.
Aussehen
Der Hovawart ist ein großer Hund, Rüden werden bis 70cm hoch und etwa 40kg schwer. Seine Haare sind lang und gewellt, es gibt sie in Schwarz, Blond und Black & Tan. Die Rute ist stark und lang behaart und wird hängend getragen, die Ohren liegen eng am Kopf an. Hin wieder können schlanke Hovawart-Hündinnen mit Flatcoated Retrievern verwechselt werden, helle Hovawarte werden irrtümich oft als Golden Retriever betrachtet.
Wesen
Der Hovawart ist kein einfacher Hund. Er wurde auf Eigenständigkeit gezüchtet, und dieses Wesensmerkmal hat er bis heute beibehalten. Seine Erziehung braucht sehr viel Konsequenz und Geduld – gerade Rüden neigen zu dominantem Verhalten anderen Hunden gegenüber. Ausgelastet und gut sozialisiert ist der Hovawart anhänglich, er vergisst aber seine Wachsamkeit nie und gibt auch gerne mal deutlich Laut, wenn er Grund dafür sieht. Als Spätentwickler ist der Hovawart erst mit etwa 3 Jahren vollkommen ausgewachsen.
Der Hovawart eignet sich als Gebrauchshund – im Schutzhundebereich hat er eigentlich nichts zu suchen, Hundesport ist auch nicht so seine Domäne. Als Rettungshund aber auch Fährtenhund ist er hingegen sehr gut einzusetzen.
FCI
FCI-Standard Nr. 190 / Gruppe 2
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