
Wir wollen hier zu Anfang an klar stellen: Noch ist es ein Gerücht. Das Gerücht besagt, dass der Berliner Senat ein Gesetz schaffen will, dass Dogwalker nur noch mit maximal vier Hunden laufen gehen dürfen. Aufgetaucht ist dieses Gerücht das erste Mal in der Berliner Zeitung vom 19.12.2013
Nochmal: bestehunde.de weiß auch noch nicht mehr, wir haben zwei Interviewanfragen an die Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gestellt. In der Folge gehen wir davon aus, dass solche Überlegungen tatsächlich in den Köpfen unserer Politiker rumschwirren. Man kann natürlich argumentieren, dass man erst die Informationen der Senatsverwaltung abwarten könnte – wir halten das Thema aber für so wichtig, dass wir es hier schon aufgreifen.
Dogwalker dürfen nur noch mit vier Hunden laufen
Man muss sich das mal vorstellen: Einer Fachperson, die mehrere Jahre Erfahrung im Umgang mit Hunden hat und die es gewohnt ist und gelernt hat, mit einem Rudel Hunde (die Größe des Rudels ist eher zweitrangig) wird verboten, ihre Fachkompetenz umzusetzen. Wir sprechen bewusst von Rudel – denn verantwortungsbewusste Dogwalker haben stabile Rudel, die Tiere kennen sich untereinander und haben klar geregelte Hierarchien. Das herbeizuführen ist unter anderem eine der Aufgaben des Dogwalkers. Ein Rudel ist ein in sich stabiler sozialer Verband, der klare Hierarchien und Strukturen aufweist – und deswegen funktioniert. Alleine die Idee, ein Rudel auf maximal vier Tiere zu beschränken zeigt, dass die zuständige Person von Hunden, von Hundeverhalten und von Dogwalkern keine, aber auch gar keine Ahnung hat.
Zwei Dogwalker dürfen mit zwölf Hunden laufen gehen
So, das soll man jemand erklären: Ein Dogwalker ist also nach Politikermeinung in der Lage, maximal vier Hunde zu beaufsichtigen – zwei Dogwalker hingegen können 12 Hunde im Griff behalten. Obwohl in einem größeren Rudel die möglichen Konflikte zahlreicher sind, ist also plötzlich ein Dogwalker dennoch in der Lage, sechs Hunde im Griff zu haben. Rechnen wir das Beispiel doch einfach weiter: Ein Dogwalker darf vier Hunde ausführen; zwei Dogwalker dürfen 12 Hunde ausführen, 3 Dogwalker dürfen 36 Hunde ausführen, 4 Dogwalker dürfen 108 Hunde ausführen. Also: Kein Grund zur Panik, liebe Dogwalker –ihr trefft einfach 3 Kollegen und geht mit sovielen Hunden wie ihr wollt laufen. Auch dieser Gedankengang zeigt, dass die zuständige Person, die diese Regelung (vielleicht) umzusetzen gedenkt, weder von Hunden noch von einfachem Dreisatz eine Ahnung hat.
Regelung stammt aus Brandenburg
Thomas Heilmann soll gesagt haben, er übernehme gerne gute Regelungen aus Brandenburg. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man gute Regelungen übernimmt – die vier-Hunde-Regel gehört aber definitiv nicht dazu. Dazu einige Überlegungen: Thomas Heilmann sollte als ehemaliger und durchaus erfolgreicher Werber wissen, dass man nicht einfach eine Lösung, die bei Zielgruppe A funktioniert auf Zielgruppe B übertragen kann. Brandenburg und Berlin sind so verschieden, wie Bundessländer nur sein können. Wer nun ein Gesetz einfach so von Brandenburg nach Berlin überträgt ohne es den Gegebenheiten anzupassen, der macht seinen Job nicht. Zumindest nicht gut. (Das gilt natürlich wie gesagt nur dann, wenn das Gerücht wahr sein sollte).
Hundegesetz wurde vorgestellt ohne die 4-Hunde-Regelung
Am 18.Dezember wurden im roten Rathaus die Eckpunkte des neuen Berliner Hundegesetzes vorgestellt – von der 4-Hunde-Regel war da nicht die Rede. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Die Gute: Diese Regel entpuppt sich als Ente – es wäre zu wünschen. Die schlechte: Es wurde bewusst nicht auf diese Regel hingewiesen, sie wurde unter den Tisch fallen gelassen. Das hingegen wäre eine vorsätzliche und bewusste Verschleierung einer für Hundehalter wichtigen und für Dogwalker existenziellen Regelung. Wir glauben jetzt mal nicht, dass es so war.
Fachleute können hier nicht am Werk gewesen sein
Wir wagen eine Aussage: Es wird sich kein Hundesachverständiger melden, der diese Vier-Hunde-Regel unterstützen würde. Wir glauben noch nicht mal, dass ein Hundesachverständiger an dieser Regel mitgearbeitet hat (auch nicht in Brandenburg, woher sie stammen soll). Dafür spricht ja auch die Aussage, man übernehme eine Regel – ohne sich selber schlau zu machen. Jetzt fragen wir uns: Wozu zum Teufel sind denn die Hundesachverständigen da, wenn sie nicht gehört werden? Warum sind Hundesachverständige dann wichtig, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob ein Hund von der Leinenpflicht befreit werden kann, aber dann nicht, wenn es um existenzielle Fragen einer ganzen Berufsgruppe geht? Könnte es sein, dass im ersten Fall die fachmännische Aussage Geld in die Staatskasse spült? Und zudem: Die Dogwalker sind ja gerade dabei, ein einheitliche Berufsbild zu schaffen – warum weiß von den Dogwalkern denn keiner etwa von dieser Regelung?
Wer ist eigentlich Kunde bei Dogwalkern?
Was ganz anderes: Ein Dogwalker verlangt pro Hund und Tag so um die 20 Euro. Geschätzt, mal ein bisschen mehr, mal ein bisschen weniger. Jemand, der seinen Hund also täglich mitgibt, leistet sich Ausgaben von ungefähr 400 Euro pro Monat. Ist es vermessen, zu denken, dass unter diesen Hundehaltern zahlreiche gut verdienende Anwälte, Ärzte, Unternehmer, etc. sind? Nehmen wir mal an, all diese Personen würden sich gegen dieses Gesetz zu Wort melden –ich bin sicher, der Senat wäre ob der Namensliste mehr als nur überrascht.
Fazit: Nicht warten. Meckern.
Wir sind uns des Risikos vollkommen bewusst: vielleicht und hoffentlich handelt es sich hier um eine Falschmeldung. Dann ist ja gut – aber alleine das geringe Risiko, dass dieses Gesetz tatsächlich kommen soll bringt uns dermaßen auf die Palme, dass wir es für unverantwortlich halten, nicht auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Das Risiko, dass so etwas fast unbemerkt und quasi durch die Hintertür eingeführt wird, ist einfach zu groß. Deshalb haben wir uns entschlossen, auch ohne geprüfte Fakten das Thema anzusprechen. Wir werden weiter recherchieren und so schnell als möglich weitere, geprüfte Fakten nachliefern.
Bild:Bigstockphoto
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