Jedes Jahr im Sommer wird das Thema wieder aktuell und einige lernen es nie: immer wieder lassen gedanken- und verantwortungslose Hundehalter Ihre Hunde im Auto. Bereits relativ geringe Temperaturen heizen das Auto aber extrem schnell auf und Hunde können nur ein bisschen schwitzen und sind deshalb viel hitzeempfindlicher als Menschen. Bereits Temperaturen um die 40 Grad können für Hunde tödlich sein. 40 Grad sind im Auto blitzschnell erreicht, auch wenn die Außentemperatur keine 20 Grad beträgt.
Warum Hitze für Hunde so gefährlich ist
Die meisten Hunde mögen es warm – aber nicht heiß. Das „Problem“ bei Hunden ist, dass sie nur in einem sehr eingeschränkten Umfang schwitzen können: über einige wenige Schweißdrüsen an den Pfoten. Wenn Hunde zu warm haben, regulieren Sie ihre Körpertemperatur über das Hecheln – das ist sehr effizient, aber leider im Auto und ohne Wasser katastrophal gefährlich.
Durch Hecheln kann der Hund Temperaturen bis knapp 30 Grad ausgleichen – bei höheren Temperaturen reicht das „Kühlpotenzial“ der Zunge nicht mehr aus, und der Hund braucht zusätzliche Unterstützung: durch Baden, Liegen auf kühlem Boden etc.
Hecheln entzieht dem Körper Hitze und Wasser
Im Prinzip funktioniert das Hecheln ähnlich wie Schwitzen: Luft wird über eine feuchte Fläche geführt und es entsteht Verdunstungskälte. Allerdings geht beim Hund nur Wasser verloren – die Folge: Je mehr der Hund hechelt, desto mehr Wasser verliert er und umso dicker wird das Blut – einen Liter pro Stunde kann verdunsten. Das ist enorm viel, vor allem wenn man bedenkt, dass ein mittelgroßer Hund nur etwa ¼ des Flüssigkeitsvorrates von einem Menschen hat.
Lebensgefahr ab 40 Grad
Die Normaltemperatur eines Hundes liegt irgendwo zwischen 38 und 39 Grad – und genau da sollte sie auch bleiben, bereits 40 Grad Körpertemperatur sind zu viel und ab 41 Grad beginnt die „Todeszone“: Ab dieser Temperatur beginnen sich die Eiweiß-Bausteine im Blut zu verändern: Das Blut wird noch dicker, versorgt die Organe nicht mehr, es kommt zum Schock und kurz darauf zum Tod. 41 Grad – das sind gerade mal 2 Grad über Normaltemperatur – beim Menschen wären das etwa 38,5 Grad, also grade mal erhöhte Temperatur. Damit gehen wir noch arbeiten. Der Hund kann bei einer so geringen Überhitzung bereits bleibende Schäden davon tragen.
Im Auto können Temperaturen „explodieren“
Dass es in einem Auto im Sommer und an der Sonne heiß wird, das hat sich mittlerweile rumgesprochen – dass aber auch am Schatten die Temperatur im Inneren des Autos sprunghaft ansteigen kann offenbar noch nicht. Sogar im Winter, bei einer Außentemperatur von 0 Grad kann es bei leichter Bewölkung im Auto 25 bis 30 Grad warm werden.
Bevor man sich Gedanken macht, wann es denn vertretbar sei, den Hund für „ein paar Minuten“ im Auto zu lassen gilt deshalb einfach: Gar nicht. Ja, es gibt ein paar Ausnahmen: Wenn der Hund in einer Box liegt und die Heckklappe offen ist, und Wasser zur Verfügung steht – dann ist es schon mal möglich. Aber sonst gilt: Sicherheitshalber keinen Hund im Auto lassen (und auch keine Kinder).
Wie reagieren, wenn Sie einen Hund im Auto sehen?
Was, wenn Sie an einem Auto vorbeikommen in dem ein Hund sitzt der hechelt? Wann ist die Situation für den Hund lebensgefährlich und was können und was sollten Sie tun? Sie haben zwei Möglichkeiten:
Die Polizei rufen (oder die Feuerwehr)
Das ist juristisch die korrekte Vorgehensweise, da im Endeffekt nur die Polizei bzw. die Feuerwehr das Recht haben, das Auto zu öffnen – im Klartext: Die Scheibe einzuschlagen. Ob das Verhalten auch im Sinne des eingeschlossenen Hundes ist, sei mal dahin gestellt.
Scheibe einschlagen und den Hund retten
Das können Sie natürlich tun und Sie haben unser volles Verständnis dafür – wir würden es genauso tun. Wir wollen Sie hier nur auf folgendes hinweisen: Was Sie da tun ist vorsätzliche Sachbeschädigung – schauen Sie mal ganz genau in Ihre Versicherungspapiere: auf unsere Anfrage haben sich alle angefragten Versicherung um eine klare Antwort gedrückt, ob in diesem Fall die Haftpflicht greifen würde. Die meisten Versicherungen lavieren mit folgendem Satz herum: „vorsätzliche Taten sind von der Versicherung grundsätzlich nicht gedeckt“ und „man muss den Einzelfall anschauen“. Ja toll – Im „Einzelfall anschauen“ heißt in Versicherungssprache: wir bezahlen nix, außer ein Gericht verdonnert und dazu.
Hilft die Rechtsschutzversicherung?
Wahrscheinlich auch nicht – der Hundehalter könnte Sie anzeigen: Wegen Sachbeschädigung. Normalerweise würde eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die entsprechende Verteidigung übernehmen. Normalerweise. 4 von 5 angefragten Versicherungen haben mit netten Worten erklärt, dass sie das nicht tun würden, da hier ja Vorsatz vorliegt und dass die Rechtsschutzversicherung vorsätzliche Taten grundsätzlich nicht decke – aber man müsse immer den Einzelfall prüfen – was im Endeffekt auch wieder nichts anderes heißt als: Nein, wir werden nicht bezahlen. Die fünfte Versicherung hat gar nicht geantwortet.
Sie werden also, höchstwahrscheinlich, einen Hund gerettet haben, eine Scheibe zahlen müssen und mit etwas Pech sogar noch angezeigt werden und die Verteidigungskosten selbst bezahlen müssen. Vielleicht werden Sie auch wegen Sachbeschädigung verurteilt. Machen Sie es trotzdem!
Was tun, wenn Sie den Hund gerettet haben?
Kühlen Sie den Hund – aber bitte sorgfältig und langsam. Schütten Sie nicht einfach einen Eimer kalten Wassers über das Tier – benetzen Sie Fell und Pfoten leicht, bringen Sie vor allem den Hund in den Schatten – benetzen Sie die Zunge, versuchen Sie, ob er selbstständig etwas trinkt – Rufen Sie einen Tierarzt oder die Tierrettung. Und spätestens jetzt auch die Polizei. Unbedingt. Und erstatten Sie Anzeige wegen Tierquälerei. Und sollte der Hundehalter ihnen nicht auf Knien danken, dass Sie sein Tier gerettet haben und Sie womöglich noch anpöbeln… dann machen Sie doch, was Sie wollen!
Übrigens: Auch wenn das ein Hundeblog ist – alles Geschriebene gilt natürlich und selbstredend auch für andere Tiere (und ebenso selbstredend auch für Klein-Kinder).