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Haftpflichtversicherung für Hundehalter

Wenn ein Hund einen Schaden verursacht, wird der Hundehalter zur Kasse gebeten – dabei ist es in den meisten Fällen ziemlich egal, ob den Hundehalter eine direkte, eine schwere oder gar keine Schuld trifft. Eine Haftplichtversicherung für Hundehalter – genauer: eine Tierhalterhaftpflichtversicherung – springt in solchen Fällen ein und bewahrt den Tierhalter vor möglicherweise ruinösen finanziellen Forderungen.

Hundehaftpflichtversicherung: nicht überall obligatorisch

Die Pflicht zur Tierhaftpflicht ist Ländersache: in einigen Ländern wie zum Beispiel in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen besteht eine grundsätzliche Haftpflichtversicherung – in anderen Ländern entweder nur unter bestimmten Bedingungen oder gar nicht. Unabhängig davon und vor allem auch unabhängig von der Hundeart und -größe ist es aber mehr als nur fahrlässig, keine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen.

Kleines Missgeschick – große Kosten

Ein kleiner Hund steht angeleint an der Straße. Eine Hupe erschreckt ihn, er gerät in Panik, windet sich aus dem Halsband, rennt über die Straße. Ein Autofahrer weicht aus, verliert die Herrschaft über das Fahrzeug und stößt mit einem geparkten Auto zusammen. Fazit: eine verletzte Person, zwei schrottreife Autos, Bergungs- und Arztkosten, Schmerzensgeld etc. – so ein, zugegebener extremer Fall, erreicht leicht astronomische Schadenssummen. Wer hier keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, bleibt auf den finanziellen Folgen sitzen. Genau wegen der möglicherweise hohen Schadenssummen sieht das Gesetz für Tierhalterhaftpflichtversicherungen eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro vor – 3 Mio. sind besser.

Spezialversicherung oder „Kombiversicherung“?

Es gibt unzählige spezialisierte Anbieter von Tierhaftpflichtversicherungen – aber auch fast jede „normale“ Haftpflichtversicherung bietet die Möglichkeit, den Hund mitzuversichern. Weitere Informationen finden Sie in der Infobox am Ende des Textes.

Die Entscheidung ob Spezialversicherung oder „Kombiversicherung“ mit der normalen Haftpflichtversicherung muss jeder für sich selbst entscheiden – Spezialversicherungen bieten häufig einen umfassenderen und detaillierteren Schutz, „Kombiversicherungen“ minimieren den Papierkram und sind in vielen Fällen günstiger.

Auf welche Punkte ist zu achten?

Natürlich hängen die Bedürfnisse an eine Versicherung von vielen Faktoren ab: wo wohnen Sie, was haben Sie für einen Hund etc. Unabhängig davon sollte aber jeder Hundehalter die folgenden Punkte klären:

  • Deckungssumme (Empfehlung mindestens 5 Mio)
  • Rassenregelung (z.T. verlangen Versicherungen rassenspezifische Tarife)
  • Höhe des Selbstbehaltes (Empfehlung: maximal eine Jahresgebühr)
  • Auslandschutz
  • Deckung ungewollter Deckakte
  • Rechtsschutz bei Gerichtsfällen
  • Schäden bei „Fremdhütung“
  • Mietsachschäden
  • Versicherungsleistung beim Führen ohne Leine

Die Kosten einer Tierhaftplichtversicherung sind vergleichsweise gering – es lohnt sich deshalb, die Versicherung zu wählen, welche die benötigten Leistungen am besten abdeckt und nicht auf den letzten Cent zu achten…

Infos:

Versicherungsvergleiche: https://www.netzsieger.de

Auf Tierrecht spezialisierte Anwälte finden Sie unter dem Stichwort „Tierrecht“ hier: https://www.anwalt.de

 

Bild: Bigstockphoto

Sep 1, 2016 Peter Dvorak
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Peter Dvorak
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