Der Berliner Senat ist selten darum verlegen, wenn es darum geht, neue, sinnlose Gesetze zu erlassen wo es schon vollkommen reichen würde, die bestehenden durchzusetzen. Der neueste Schildbürgerstreich aus dem Hause Heilmann ist das „Hundekotbeutel-Gesetz“. Hundehalter sollen verpflichtet werden, Kackbeutel mitzuführen auf dass sie damit die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner entsorgen können; die Ordnungsämter der Bezirke würden die Einhaltung der Vorschrift kontrollieren.
Hundedreck gehört entsorgt
Um es vorweg zu nehmen: Hundehalter, welche die Haufen ihrer Hunde nicht entsorgen sind ignorante, rücksichtslose Deppen – und die Vermutung liegt nahe, dass sie sich in anderen Bereichen genauso egoistisch und rücksichtslos verhalten. Entsprechend gehören sie bestraft oder an den Pranger gestellt oder beides. Und das vollkommen unabhängig davon, ob die Hundesteuer gerechtfertigt ist oder ob nicht und unabhängig davon, ob andere Bevölkerungsgruppen auch Dreck hinterlassen oder ob nicht. Es ist einfach eine Unverschämtheit.
SENATor Heilmanns Schildbürgerstreich
Die Pflicht, den Hundedreck zu entsorgen gibt es ja nun schon länger – aber die Einhaltung dieser Pflicht wird weder kontrolliert noch durchgesetzt. Der Bezirk Pankow hat letztes Jahr grade mal ein Dutzend Ordungswidrigkeiten festgestellt, Friedrichshain-Kreuzberg das Doppelte (Quelle: morgenpost.de). Soll das ein Witz sein? Das lässt nur einen Schluss zu: Die Ordnungsämter sind überlastet oder überfordert oder beides.
Und jetzt also soll alles besser werden. Glaubt Herr Heilmann allen Ernstes, dass diejenigen Deppen, die sich bislang einen Dreck um den Hundedreck geschert haben, jetzt vom Saulus zum Paulus mutieren und sich an das Hundekotbeutel-Mitführgesetz halten? Dass diese rücksichtslosen Hundehalter denken „Oh Gott, ein neues Gesetz – da muss ich mich aber wirklich dran halten…“
Ich glaube nicht, dass Herr Heilmann das glaubt – und das macht es nur noch schlimmer, denn es zeigt, dass es dem Senat überhaupt nicht darum geht, ein Problem zu lösen, sondern darum, einfach ein unsinniges Gesetz über ein altes rüberzupflastern – um sich den Anschein zu geben, man kümmere sich um die Probleme dieser Stadt. Dabei ist es bloß Aktivismus.
Wer Dreck entsorgt hat auch Beutel dabei
Zweiter Punkt: Alle – ausnahmslos alle Hundehalter, die bislang den Dreck ihres Hundes entsorgt haben, mussten wohl oder übel auch Beutel dabei gehabt haben. Und jeder – ausnahmslos jeder vernünftige Hundehalter geht ohne Beutel nicht aus dem Haus. Das Gesetz ist für die vernünftigen Hundehalter also völlig überflüssig und für alle anderen: siehe oben.
Der Amtsschimmel wiehert schon
Da die Regulierungswut des Senates kaum Grenzen kennt können wir uns auf weitere Regeln und Verordnungen gefasst machen – damit sich die Politiker nicht die Köpfe zerbrechen müssen, hier schon mal ein paar Tipps, mit welchen Zusatzregeln man noch ein bisschen Steuergeld verschwenden kann:
1. Was ist ein Hundekotbeutel?
Da könnte ja jeder kommen – bitte, lieber Herr Heilmann: Wir brauchen hier klare Angaben. Wie dick muss ein Hundekotbeutel sein? Wie groß? Aus welchem Material und in welcher Farbe? Dürfen Werbeaufdrucke drauf sein (ist ja immerhin öffentlicher Grund) und welche Verschlussarten sind zulässig: verknoten oder nicht? Fragen über Fragen, die gelöst werden müssen – sonst läuft einer noch mit einem Toppits-Frischhaltebeutel rum und behauptet frech, das sein ein Hundekotbeutel.
2. Wieviele Kotbeutel müssen mitgeführt werden?
Wann darf kontrolliert werden? Beim Rausgehen mit dem Hund oder beim Nachhause-kommen? Im zweiten Fall könnte der mitgeführte Beutel ja schon benutzt worden sein. Gilt das auch als „mitgeführt“ und wenn ja, wer tritt den Beweis an? Oder müssen zwei Beutel mitgeführt werden? Oder drei? Oder einfach immer einer mehr als man braucht? Und was ist, wenn ich einen Beutel verschenke – ist das dann noch meiner, wenn ich kontrolliert werde und keinen mehr habe? Oder soll ich besser meinen Beutel nicht verschenken, dafür zulassen dass ein anderer Hundehalter… ach Sie wissen schon…
3. Was passiert mit „Listenhunden“?
Gibt es auch eine „Kack-Liste“ wie die bescheuerte und von allen Fachleuten als sinnlos erachtete Liste der „gefährlichen“ Hunde? Müssen Chihuahuas kleinere Beutel mitführen als Doggen? Oder weniger? Oder andere?
Sinnlos, wirkungslos, grundlos – ein typisches Berliner Gesetz
Das Gesetz, Hundekotbeutel mitführen zu müssen ist ein typisches Berliner Gesetz: sinnlos, nutzlos, nicht durchdacht und auch nicht durchsetzbar – mithin vollkommen wirkungslos. Operative Hektik ersetzt in der Gesetzgebung wieder einmal geistige Windstille und der Anschein, „etwas zu tun“ ist offenbar weitaus wichtiger als sich mal wirklich was effektives zu überlegen – überlegen. Das ist wohl das Kernproblem der ganzen Sache.