Nein, das ist kein verfrühter 1.-April-Scherz. Tatsächlich überlegt sich der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann ein Gesetz, das die Zahl der Hunde, die ein Mensch gleichzeitig ausführen darf auf vier beschränkt.
Beschränkt ist das Stichwort: Wie beschränkt ist diese Idee denn?
Wie kommt man auf so eine Idee? Wie kommt man darauf, einer Berufsgruppe, die seit einem Jahr – notabene in Absprache mit Amtstierärzten, Spezialisten für Hundeverhalten und vor allem auch mit der Staatssekretärin im Senat für Justiz und Verbraucherschutz – daran arbeitet, ein tragfähiges Konzept zur Berufsausbildung zum Dogwalker zu entwickeln kurzerhand quasi ein Berufsverbot zu erteilen? Denn mit vier Hunden kann kein Dogwalker sein Geschäft kostendeckend betreiben.
Das neue Berliner Hundegesetz wurde ohne Dogwalker-Idee präsentiert
Am 18.Dezember lud Thomas Heilmann zur Medienkonferenz um die Eckpunkte des neuen Berliner Hundegesetzes vorzustellen. Wir haben darüber berichtet. Während der gesamten Medienkonferenz wurde das Thema „Dogwalker“ nicht angesprochen und schon gar nicht die Idee, die Zahl der mitlaufenden Hunde zu beschränken. Laut der Pressesprecherin Claudia Engfeld geschah dies deshalb nicht, weil diesem Thema keine besondere Bedeutung beigemessen wurde. Na toll! Ebenso wenig wurde wohl die Bello-Runde mit dieser konkreten Idee konfrontiert. Claudia Engfeld erklärte auf Nachfrage jedenfalls, dass das Thema Dogwalker generell zwar angesprochen worden sei, nicht aber die konkrete Forderung oder Idee der 4-Hunde-Regel. Ja, wozu denn die Bello-Runde?
Ja! Bestehunde.de ist parteiisch!
Wir geben zu, dass wir vor diesem Hintergrund auf eine vollkommen neutrale Berichterstattung pfeifen. Wir sind ja auch ein Hundemagazin und deshalb schon per definition parteiisch. Wir halten die Idee einer 4-Hunde-Regel aber für absolut sinnlos und fernab von jeglicher Praxistauglichkeit. Wir wagen jetzt auch mal die Behauptung, dass es kein Versehen war, dass diese Regel weder an der Medienkonferenz noch in der Bello-Runde konkret angesprochen wurde. Man ahnt im Senat wohl, was man damit auslöst – so wie es jetzt läuft, kann man allerdings den Verdacht bekommen, dass hier ein Gesetz still und heimlich durch die Hintertür eingeführt werden soll.
Brandenburg als leuchtendes Beispiel?
Woher stammt denn nun diese Idee der 4-Hunde-Regel. Aus Brandenburg. Dort gibt es wohl diese Regelung schon länger und Thomas Heilmann hat kurzerhand die Regel übernommen – was in Brandenburg gut sei, könne für Berlin auch nicht schlecht sein (Nur: wer sagt denn, dass das Gesetz in Brandenburg gut ist?). Allerdings hat man im Zuge des neuen Berliner Hundegesetzes nicht alle Regeln aus Brandenburg übernommen. Die Rasseliste zum Beispiel nicht. Den Leinenzwang auch nicht. Überhaupt nicht so viel, nur eben diese Regel – ausgerechnet. Man übernimmt aus Brandenburg also nicht einfach Regeln, sondern nur die, die man grade braucht – und die werden dann als „gut“ bezeichnet. Unter uns: es gibt noch so viele Gesetze, die man auch übernehmen könnte – zum Beispiel eines aus Cleveland. Dort dürfen Frauen keine Lackschuhe tragen. Vielleicht wäre das ein gutes Gesetz, das man auch übernehmen könnte?
Die 4-Hunde-Regel wäre ein Berufsverbot für Dogwalker
Wenn ein Dogwalker nur noch mit 4 Hunden laufen darf, kommt das einen Berufsverbot gleich denn kein Dogwalker kann davon leben. Da hilft es auch nicht, dass zwei Dogwalker zusammen 12 Hunde führen dürften. Abgesehen davon, dass das natürlich für die Dogwalker eine Katastrophe wäre: Die Hunde wären ja dann nicht einfach weg. Sie wären nur nicht mehr in einer beaufsichtigten Gruppe unterwegs – sondern einzeln, mit ihrem Halter, auch im Wald. Das würde aber weder den Berliner Forsten helfen, die eine geringere Nutzung des Waldes tendenziell gut finden, noch würde diese 4-Hunde-Regel irgend etwas am so viel diskutierten Dogwalker-Problem lösen – im Gegenteil: Es könnte zu viel unerfreulichen Begegnungen zwischen Hunden und Nichthundehaltern kommen. Eben weil täglich mehrere hundert Hunde einzeln durch die Wälder geführt werden. Böse gesagt: Verbietet man den Fachleuten (Dogwalkern), Hunde auszuführen, wird das von Laien (Hundehaltern) selber gemacht. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ja, es gibt schlechte Dogwalker und ja, es gibt höchst aufmerksame Hundehalter
Weiß der Senat überhaupt, was ein Dogwalker ist und tut?
Man darf daran zweifeln. Laut Lars Thiemann – Mitbegründer der Ausbildungsrichtlinien für Dogwalker und seit rund 20 Jahren im Beruf tätig – ist der Verbund der Dogwalker seit einem Jahr in engem Kontakt zu Amtstierärzten und – nicht ganz irrelevant – zu Sabine Toepfer-Kataw, ihres Zeichens immerhin Staatsekretärin im Senat für Justiz und Verbraucherschutz und damit in direktem Kontakt mit Senator Heilmann. Exakt von Letzteren hat er ein positives Feedback auf die Ideen zur Erarbeitung eines Berufsbildes für Dogwalker erhalten. Nur: Claudia Engfeld, Pressesprecherin, weiß davon nichts. Da fragt man sich schon: Wie kann das sein? Irgendwie ist das alles ziemlich – nennen wir es mal – „komisch“.
Claudia Engfeld und Lars Thiemann zu „kleiner Runde“ bereit
Bestehunde.de hat sowohl die Pressesprecherin Claudia Engfeld als auch Lars Thiemann gebeten, in „kleiner“ Runde zusammen zu kommen um die aktuelle Lage zu besprechen – und vor allem auch um die Pressesprecherin zu informieren, welche Schritte die Dogwalker bereits unternommen haben, um die so oft zitierten „Probleme“ in den Griff zu bekommen – sprich: die Qualität der Dogwalker sicher zu stellen. Dankenswerter Weise haben beide zugesagt, wir werden in Kürze über den Verlauf und das Ergebnis informieren.